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Allgemeine
Reisebedingungen
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den
Verkauf von Beförderungsleistungen und Pauschalreisen und deren
Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen. Als
Verkäufer oder Vermittler können wir für Mängel in der Ausführung
des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese
richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft
oder des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten die Ziffern
1-7 und 12-16 unserer unten stehenden Geschäftsbedingungen.
Ausnahmen betreffen alle Leistungen und Reisen, bei denen wir als
Vermittler tätig werden. Hier gelten die jeweiligen Geschäfts- und
Reisebedingungen des von uns vermittelten Reiseveranstalters/
Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter tätig
werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in
der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die
Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für die
Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur
dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis
erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der
Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden
(schriftlich, mündlich oder fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den
Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich
vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu
erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich
informiert wird.
3. Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise
nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere
Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu
pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften und
Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
·
bis 30 Tage vor
Reisebeginn 20%
·
vom 29. - 22. Tag vor
Reisebeginn 30% des Reisepreises
·
vom 21. - 15. Tag vor
Reisebeginn 35% des Reisepreises
·
vom 14. - 7. Tag vor
Reisebeginn 45% des Reisepreises
·
ab dem 7.- 1 Tag vor
Reiseantritt 55% des Reisepreises
·
am Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise 75% des Reisepreises.
b)
Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreisen
·
bis 61 Tage vor
Reiseantritt 20% des Reisepreises
·
vom 60. - 35. Tag vor
Reisebeginn 50% des Reisepreises
·
vom 34. - 1 Tag vor
Reisebeginn 80% des Reisepreises
·
am Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
c) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
·
bis zum 8. Tag vor
Reiseantritt 20%
·
ab 7. Tag vor
Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%
·
bei
Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises
·
bei Nur-Flugstrecken im
Linienverkehr € 60,00 Serviceentgelt pro Person
3.4. Bei einigen Sonderterminen und
Zielen können sich abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte
Stornierungsbedingungen gelten auch bei speziellen Sonderreisen für
Einzel- und Gruppenreisen. Die abweichenden Rücktritts- und
Stornierungskosten werden Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die
von uns geforderte Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.)
sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristen
möglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (bei
Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tage
eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 und
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bitte
beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungen
sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich
sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes
entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde uns
gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen
vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder
Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend
zu machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im
Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden
die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber uns
erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen
Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns
verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder
einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben
wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine
Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin
verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5%
oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem
Angebot anzubieten.
7. Zahlung und Aushändigung der
Reiseunterlagen
7.1. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen
Reisepreissicherungsschein gemäß $ 651 k BGB, mit dem die infolge
Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens
geforderte Kundengeldabsicherung dokumentiert ist. Unmittelbar nach
Vertragsabschluß ist auf entsprechende Rechnung des Veranstalters
eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises zu leisten.
Die Restzahlung des Reisepreises, abzüglich der bereits geleisteten
Anzahlung, ist spätestens 40 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Veranstalters sorgt die
Versicherungsgesellschaft für die Erstattung des gezahlten
Reisepreises oder für Aufwendungen, die für eine Rückreise
entstehen.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche
Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die
Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen
die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere
Versandformen (Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste,
Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag
kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den
vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen,
einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere
Rücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis
dahin eingezahlten Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im
Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt,
erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine Änderung
der Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann
der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise
in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben
würde. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann
der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung -
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines
Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der
Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter
nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei
Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis
diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und
die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen
unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten
Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72
Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch die
Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eine
Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbar
gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigung
meistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie sollten
sich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch
einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu
machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen
Beanstandungen detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau
bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der
einzelnen Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise
(Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten
des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises,
Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen
Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem auf
den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fällt
der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so
gilt der nächste Werktag als Fristende.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird
vorausgesetzt dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik
Deutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben
sind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden
nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich
mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle
Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Sonstiges
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner übermittelten
Daten einverstanden. Diese Daten werden nur an den jeweiligen
Reiseveranstalter weitergegeben, bei dem die Reise gebucht wurde.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz
verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist
der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet
sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
des Reiseveranstalters maßgebend. Der Gerichtsstand der Agentur fürs
Reisen Inh. Ina Siegel ist Lahnstein.
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